Alles über Versicherungen in der Schweiz

Welche Versicherungen sind obligatorisch, das heisst es besteht eine Versicherungspflicht, und welche freiwillig, wenn Sie in der Schweiz wohnen. Wir helfen Ihnen den Überblick zu behalten.

Die Vielfalt an Versicherungslösungen in der Schweiz ist gross – und manchmal auch die Verwirrung rund um diese Thematik. Welche Versicherungen sind für Sie wirklich notwendig? Verschaffen Sie sich hiermit einen Überblick.

Obligatorische Versicherungen

AHV / IV / ALV und BVG

Zu den Sozialversicherungen zählen die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV, IV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) sowie die Berufliche Vorsorge (BVG). Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind obligatorisch bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV), bei der Invalidenversicherung (IV) sowie bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) angemeldet. Ab einem gewissen Einkommen ist für Arbeitnehmende ausserdem die Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse / BVG) obligatorisch. Selbstständig Erwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.

Krankenversicherung

Spätestens drei Monate nach Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich und Ihre Familie bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern. Damit der Versicherungsschutz lückenlos gewährleistet ist, beginnt dieser ab dem Tag Ihrer Einreise. Somit ist auch die Versicherungsprämie rückwirkend per diesem Datum geschuldet. Grenzgängerinnen und -gänger mit Wohnsitz in bestimmten EU-Staaten haben ein Wahlrecht, sich statt in der Schweiz im Wohnsitzland zu versichern.

Die Prämien der Krankenversicherer unterscheiden sich stark. Mit Online Prämienrechnern können Sie diese sehr einfach errechnen und vergleichen. Siehe Prämienrechner: www.priminfo.admin.ch

Unfallversicherung

Wer in der Schweiz bei einem Arbeitgeber arbeitet, muss gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) für Berufsunfälle und ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle versichert werden.

Die Leistungen auf einen Blick:

  • Versicherung für Berufs- und Nichtberufsunfälle aller in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer
  • Pflegeleistungen und Kostenvergütungen: Rettungstransporte, ambulante Behandlungen, Spital- und Kuraufenthalte
  • Taggelder, Invalidenrente, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente

Alle Nichtberufstätigen, Kinder und Selbstständigerwerbenden müssen sich entweder bei der Krankenkasse oder einer privaten Unfallversicherung gegen Unfallrisiken versichern.

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Freiwillige Versicherungen

Die nachfolgende Aufzählung an freiwilligen Versicherungen ist nicht abschliessend. Sie erhalten einen groben Überblick der freiwilligen Versicherungen, die Sie vor unliebsamen Überraschungen mit hohen Kostenfolgen bewahren können.

 

Privathaftpflichtversicherung und Hausratversicherung

Was ist eine Privathaftpflichversicherung? Sie ist eine der wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden. Dies kann ein Bagatellschaden wie eine zerbrochene Glasscheibe bis hin kostspieligen Personenschäden sein. Oft genügt bereits ein kurzer Moment der Unachtsamkeit.

Mit der Hausratversicherung versichern Sie Ihre beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt. Da Schäden sehr teuer werden können, die Prämien aber verhältnismässig günstig sind, lohnt sich eine Hausratversicherungen in den meisten Fällen.

Privathaftpflicht- und Hausratversicherungen werden in der Regel als Paket zusammen angeboten.

Gut zu wissen: Wenn Sie in einer möblierten Wohnung leben und keine wertvollen Gegenstände besitzen, können Sie auf die Hausratversicherung verzichten.

Motorfahrzeugversicherung

Für Automomobilisten und Motorradlenker ist die Haftpflicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung und die Voraussetzung für die Zulassung des Motorfahrzeuges. Diese Versicherung schützt Sie umfassend, wenn Sie einen Schaden an Dritten verursachen. Die Voll- und Teilkaskoversicherung sind hingegen freiwillig. Die Vollkasko deckt selbstverschuldete Schäden an Ihrem eigenen Auto. Die Teilkasko deckt Schäden an Ihrem Auto, an denen weder Sie noch andere Personen beteiligt sind. Wie z. B. Schäden durch Sturm, Hagel und Hochwasser, aber auch Glas- und Marderschäden.

Rechtschutzversicherung

Alltagsprobleme oder grössere Streitereien können schnell vor Gericht enden. Dabei übernehmen Privat- und/oder Verkehrsrechtsschutzversicherungen die Kosten eines Rechtsfalls. Bei Rechtsstreitigkeiten werden Sie zudem von Juristen professionell beraten.

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Fragen und Antworten

Welche Versicherungen sind in der Schweiz obligatorisch?

In der Schweiz sind die folgenden Sozialversicherungen obligatorisch:

  1. Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV)
  2. Invalidenversicherung (IV)
  3. Arbeitslosenversicherung (ALV)
  4. Berufliche Vorsorge (BVG)

Welches sind die grössten Versicherungen in der Schweiz?

Die größten Versicherungen in der Schweiz sind:

  1. Zurich Insurance Group
  2. Swiss Re
  3. Bâloise Group
  4. Helvetia Group
  5. Allianz Suisse

Welche Versicherungen brauche ich wenn ich als Selbständiger in der Schweiz tätig bin?

Als Selbstständiger in der Schweiz könnten folgende Versicherungen wichtig sein:

  1. Krankenversicherung:
    Obligatorisch, spätestens drei Monate nach Ankunft in der Schweiz anmelden.

  2. Berufliche Vorsorge (BVG):
    Pflicht, wenn das Einkommen eine gewisse Schwelle erreicht.

  3. Unfallversicherung:
    Empfohlen, um Berufs- und Nichtberufsunfälle abzudecken.

  4. Privathaftpflichtversicherung:
    Empfohlen, schützt vor finanziellen Folgen bei Personen- und Sachschäden.

  5. Hausratversicherung:
    Empfohlen, versichert bewegliche Gegenstände im Haushalt.

  6. Motorfahrzeugversicherung (falls zutreffend):
    Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, Voll- und Teilkasko sind optional.

  7. Rechtschutzversicherung:
    Empfohlen, übernimmt Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen.

Alles zum Thema als 'Freelancer in der Schweiz arbeiten' finden Sie hier.

Wann müssen sich Personen in der Schweiz für die Krankenversicherung anmelden?

Spätestens drei Monate nach Ankunft.