Warum ein Zwischenverdienst sich in jedem Fall lohnt

In der Schweiz gibt es im Rahmen der Arbeitslosigkeit die Möglichkeit zum Zwischenverdienst. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Um den Zwischenverdienst und seine Vorteile zu erklären, müssen wir etwas weiter ausholen und kurz auf den Anspruch von Arbeitslosengeld eingehen: Werden Sie (Schweizer oder Ausländer mit gültiger Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung) in der Schweiz arbeitslos, können Sie sich bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) arbeitssuchend melden. Erfüllen Sie bestimmte Anforderungen, sind Sie berechtigt Arbeitslosenentschädigung in Form von sogenannten Taggeldern zu beziehen. Die Anzahl der Taggelder werden innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug ausbezahlt, bis diese aufgebraucht sind.

Eine Aufstellung des möglichen Anspruchs finden Sie in diesem Dokument

Während Ihrer angemeldeten Arbeitslosigkeit haben Sie die Möglichkeit, einem Zwischenverdienst nachzugehen. Was heisst das genau?

Innerhalb der Rahmenfrist haben Sie für den Leistungsbezug die Möglichkeit, einer unselbstständigen oder vorübergehend selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Jedes Einkommen aus diesen Beschäftigungsarten, gilt als Zwischenverdienst und muss der Arbeitslosenkasse gemeldet werden.

Was bringt mir ein Zwischenverdienst und welche Auswirkungen hat dieser auf meine Arbeitslosenentschädigung? Bekomme ich weiterhin Arbeitslosenentschädigung, wenn ich einen Zwischenverdienst habe?

Die Vorteile eines Zwischenverdienstes liegen klar auf der Hand.

  1. Sie gehen einer Erwerbstätigkeit nach und haben dadurch bessere Vermittlungschancen. Denn auch heute gilt noch die Faustregel der besseren Vermittelbarkeit aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus.
  2. Üben Sie eine Tätigkeit in Ihrem Fachgebiet aus, sammeln Sie weiterhin berufliche Erfahrungen. Besonders in der schnelllebigen IT- und Engineering Branche ist es wichtig, mit den Entwicklungen Schritt zu halten.
  3. Während Ihrer Tätigkeit bauen Sie sich ein Netzwerk auf bzw. pflegen Ihr bestehendes. Diese Kontakte sind wertvoll für die weitere Job- oder Projektsuche.
  4. Erarbeiten Sie sich das Vertrauen Ihres Arbeitsgebers für Folgeprojekte oder eine mögliche Festanstellung über den Zwischenverdienst hinaus.
  5. Bei einem unselbständigen Zwischenverdienst haben Sie die Möglichkeit, sich Taggelder aufzusparen und die Bezugsdauer von Taggeldern zu verlängern. Bleiben wir bei unserem zuvor erwähnten Beispiel von 400 Taggeldern, können Sie den Bezugszeitraum von ca. 1,5 Jahren durch Zwischenverdienste ausweiten. So können Sie Ihre Arbeitslosenentschädigung auf bis zu 2 Jahre «strecken», je nach Dauer des Zwischenverdienstes. Das bedeutet ausserdem längere Beitragszahlungen in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), was sich positiv auf Ihre Altersvorsorge auswirkt.
  6. Während des Zwischenverdienstes erarbeiten Sie sich Beitragszeiten für eine neue Rahmenfrist. Wenn Sie z.B. während Ihrer laufenden zweijährigen Rahmenfrist einer 12-monatigen unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, haben Sie Anspruch auf eine neue Rahmenfrist nach Ablauf der aktuellen Rahmenfrist erworben.
  7. Auch finanziell kann die Möglichkeit des Zwischenverdienstes attraktiv sein, hierbei muss allerdings die Höhe der Arbeitslosenentschädigung und des Zwischenverdienstes betrachtet werden. Folgende Szenarien sind möglich:  

Ist der monatliche Zwischenverdienst höher als die Arbeitslosenentschädigung entfällt diese.

Beispiel Ein Arbeitssuchender hat Anspruch auf 7'000 CHF Arbeitslosenentschädigung. Er nimmt eine vorläufige Beschäftigung/Zwischenverdienst mit einem Lohn von 9'000 CHF an. Der Zwischenverdienst übersteigt die Arbeitslosenentschädigung, welche daraufhin entfällt.

Ist der monatliche Zwischenverdienst niedriger als die Arbeitslosenentschädigung,

erhalten Sie Kompensationszahlungen der Arbeitslosenversicherung (Differenz Zwischenverdienst und versicherter Verdienst). Der Zwischenverdienst und die Kompensationszahlung der Arbeitslosenversichrung (ALV) sind zusammen immer höher als die reguläre Arbeitslosenentschädigung, Sie erzielen ein höheres monatliches Einkommen. Es lohnt sich also auch, eine Teilzeitbeschäftigung zu einem geringeren Gehalt anzunehmen.

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Berechnungsbeispiel

Herr Müller arbeitete als Systemadministrator und erzielte ein monatliches Einkommen von CHF 10'000. Bedauerlicherweise verliert er diese Stelle und meldet sich zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung.

Die Arbeitslosenkasse errechnet für ihn einen versicherten Verdienst von CHF 10'000 und einen Taggeldansatz von 70 Prozent. Die durchschnittlichen Leistungen der Arbeitslosenversicherung betragen somit CHF 7'000 monatlich.

Versicherter Verdienst (Lohn brutto vor Arbeitslosigkeit)  CHF 10'000.-
abzüglich Zwischenverdienst  CHF 4'000.-
Total  CHF 6'000.-

Kompensationszahlung (70 % von CHF 6‘000.-)  CHF 4'200.-
plus Zwischenverdienst  CHF 4'000.-
Einkommen gesamt CHF 8'200.-

Taggeld ohne Zwischenverdienst (70 % von CHF 10‘000)  CHF 7'000.-
Mehrverdienst durch Zwischenverdienst  CHF 1'200.-

Bei der Berechnung ist zu beachten, dass es sich um eine Durchschnittsrechnung handelt. Tatsächlich variiert der Taggeldanspruch von Monat zu Monat – abhängig von der Anzahl der Arbeitstage des jeweiligen Kalendermonats. Daraus ergeben sich unterschiedliche Auszahlungsbeträge pro Kalendermonat.

Unterschätzen Sie, neben all diesen meist monetären Vorteilen eines Zwischenverdienstes, nicht die positive Wirkung auf Ihre Motivation und Leistungsfähigkeit. Während des Zwischenverdienstes gehen Sie einer sinnvollen Beschäftigung nach und bleiben in einer geregelten Tagesstruktur.