Besondere Geschäftsbedingungen für den Dienst "GULP Direkt"

§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der GULP Schweiz AG, Luggwegstrasse 9, 8048 Zürich (nachfolgend „GULP“) und der juristischen Person, die zur Nutzung des Dienstes „GULP Direkt“ berechtigt ist (nachfolgend „Nutzer“), gelten die nachfolgenden Besonderen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

(2) Neben diesen Besonderen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GULP, welche unter http://www.gulp.ch/de-ch/agb/allgemeine-geschaftsbedingungen abrufbar sind („AGB“).

(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen vorrangig. Die Besonderen Geschäftsbedingungen gelten bei Widersprüchen zu sonstigen Vereinbarungen nachrangig, es sei denn, die sonstige Vereinbarung erklärt die Besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich für vorrangig.

(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, GULP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

§ 2 Berechtigte Nutzer

(1) Ausschließlich juristische Personen mit Sitz in der Schweiz können Nutzer des Dienstes „GULP Direkt“ sein. Juristischen Personen, die in irgendeiner Form im Bereich der Personal- oder Projektvermittlung tätig sind, ist die Nutzung des Dienstes „GULP Direkt“ nicht gestattet.

(2)  Darüber hinaus behält sich GULP das Recht vor, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 2 (1) Satz 1 einen Vertragsschluss abzulehnen.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung des Dienstes „GULP Direkt“ stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Der Nutzer führt zunächst einen Selbst-Registrierungsprozess durch. Die Anmeldung bei dem Dienst „GULP Direkt“ erfolgt dadurch, dass der Nutzer nach erfolgter Selbst-Registrierung auf der Website von GULP einen Anmeldevorgang durchläuft, der mit dem Absenden des Anmeldeformulars durch Anklicken der Schaltfläche „Anmelden“ beendet ist. Mit Anklicken der genannten Schaltfläche gibt der Nutzer mittels seines Vertretungsberechtigten ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages zur Nutzung des Dienstes „GULP Direkt“ unter Geltung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen, insbesondere unter Geltung der Vergütungsregelung gemäß § 5 bei Beauftragung eines Spezialisten, ab.

(3) GULP wird dem Nutzer den Zugang des Anmeldeformulars unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Bestätigung der Anmeldung, es sei denn, in dieser E-Mail wird neben der Bestätigung des Zugangs des Anmeldeformulars zugleich die Bestätigung der Anmeldung erklärt.

(4) Ein Vertrag unter Geltung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch GULP zustande, die grundsätzlich mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Besonderen Geschäftsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und Bestätigung der Anmeldung) dem Nutzer zugesandt (Vertragsbestätigung). In der Regel erfolgt die Bestätigung der Anmeldung werktags (Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden nach der Einreichung des Anmeldeformulars. Für den Fall, dass GULP von einem Vertragsschluss absieht, wird der Nutzer darüber ebenfalls innerhalb des genannten Zeitraums informiert.

(5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

§ 4 Leistungsumfang des Dienstes „GULP Direkt“

(1) Stichwortsuche

Der Nutzer hat die Möglichkeit, über eine Stichwortsuche Spezialisten mittels Stichworten im Menü „Suche“ zu finden. Zur Kontaktierung eines Spezialisten ist das Anlegen einer Projektausschreibung erforderlich.

(2) Projektausschreibung

(a) Erstellung einer Projektausschreibung

Der Nutzer hat die Möglichkeit, ein Projekt mit mehreren Stichworten (benötigte Kenntnisse – must have skills und nice to have skills) anzulegen und auszuschreiben („Projektausschreibung“). Über einen automatischen Matching-Algorithmus werden dem Nutzer Spezialisten zu dem beschriebenen Projekt angezeigt. Eine Projektausschreibung ist maximal für 45 Tage zulässig (siehe § 6 (4)).

(b) Veröffentlichung einer Projektausschreibung

Der Nutzer kann die Projektausschreibung auf der Website von „GULP Direkt“ unter dem Abschnitt Projekte veröffentlichen. Spezialisten können sich auf die Projektausschreibung bewerben und dem Nutzer ihre Profile zugänglich machen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, das Profil des Spezialisten aufzurufen und dem Spezialisten mitzuteilen, dass der Nutzer an einer Projektbeauftragung des Spezialisten interessiert ist. Der Spezialist kann dann mit dem Nutzer in Kontakt treten und die weiteren Einzelheiten der Projektbeauftragung besprechen. Bei einer Projektbeauftragung kommt ein Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem Spezialisten zustande. GULP ist nicht Teil dieser vertraglichen Beziehung.

(c) Dauer der Veröffentlichung der Projektausschreibung

Die Veröffentlichung der Projektausschreibung auf „GULP Direkt“ wird nach 20 eingegangenen Spezialisten-Bewerbungen oder nach 14 Tagen beendet, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Projektausschreibung erneut zu veröffentlichen (zur Maximaldauer einer Ausschreibung, siehe § 4 (2a) und § 6 (4)).

 

§ 5 Vergütung

(1) Der Nutzer schuldet GULP für jeden Fall, in dem ein über den Dienst „GULP Direkt“ kontaktierter Spezialist vom Nutzer beauftragt wird („Projekt“), und für die gesamte Dauer des jeweiligen Projekts eine Provision für jede vom Spezialisten geleistete Arbeitsstunde. Bei Festpreisprojekten zahlt der Nutzer GULP eine Provision in Höhe eines prozentualen Anteils der vereinbarten Festpreisvergütung des Spezialisten. Die vom Nutzer zu zahlenden Provisionen sind unter https://www.gulp.ch/de-ch/unternehmen/freelancer-finden/preise-und-konditionen dargestellt. Eine Provision ist nicht geschuldet für das Projekt mit einem Spezialisten, mit dem der Nutzer bereits vor Kontaktierung des Spezialisten bei GULP nachweislich bezüglich des jeweiligen Projekts in Kontakt stand (= projektspezifische Vorkenntnis). Der Nutzer kann eine solche projektspezifische Vorkenntnis innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Bekanntwerden der Identität des kontaktierten Spezialisten schriftlich an GULP melden und mit dieser Meldung den Nachweis der projektspezifischen Vorkenntnis in prüfbarer Form erbringen. Der Nutzer hat den Spezialisten zu berechtigen und zu verpflichten, GULP auf Verlangen die Umstände, aus denen sich eine projektspezifische Vorkenntnis ergibt, zu bestätigen und die vom Nutzer vorgelegte schriftliche Meldung der projektspezifischen Vorkenntnis gegenzuzeichnen. Der Nachweis der projektspezifischen Vorkenntnis ist nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.

(2) Eine Provision für ein neues Projekt mit einem über den Dienst „GULP Direkt“ kontaktierten Spezialisten ist vom Nutzer nicht mehr geschuldet, wenn diesem Projekt ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten vorausging, währenddessen zwischen dem Nutzer und diesem Spezialisten keinerlei Projekte durchgeführt wurden.

(3) Wird der durch den Dienst „GULP Direkt“ bekannt gewordene Spezialist nicht zum Einsatz gebracht, wird keine Provision geschuldet. Beauftragt oder vermittelt der Nutzer diesen Spezialisten jedoch innerhalb von zwölf Monaten, nachdem dem Nutzer die Daten dieses Spezialisten durch Kontaktierung oder namentliche Benennung durch GULP bekannt gegeben wurden, direkt oder indirekt mit Leistungen, hat GULP für die gesamte Dauer des jeweiligen Projektes Anspruch auf eine Provision für jede vom Spezialisten geleistete Arbeitsstunde bzw. bei Festpreisprojekten in Höhe eines prozentualen Anteils der vereinbarten Festpreisvergütung des Spezialisten wie unter https://www.gulp.ch/de-ch/unternehmen/freelancer-finden/preise-und-konditionen  dargestellt. Für darauf folgende neue Projekte gilt § 5 (2) entsprechend.

(4) Sollte es innerhalb des Zeitraumes, in dem GULP provisionsberechtigt ist, zu einer Festanstellung des Spezialisten beim Nutzer oder zu einer Weitervermittlung an Dritte in eine Festanstellung kommen, so hat der Nutzer GULP eine Ablösesumme zu zahlen, wobei jedoch ein Mindestbetrag nicht unterschritten werden darf. Die Höhe der Ablösesumme bzw. des nicht zu unterschreitenden Mindestbetrages sind unter https://www.gulp.ch/de-ch/unternehmen/freelancer-finden/preise-und-konditionen  dargestellt. Von der Ablösesumme bzw. dem Mindestbetrag werden 2/3 bei Vertragsschluss mit dem Spezialisten fällig, das restliche 1/3 drei Monate nach Arbeitsaufnahme durch den Spezialisten, sofern das Arbeitsverhältnis mit dem Nutzer oder dem Dritten zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Die Pflicht zur Zahlung der Provision nach § 5 (1) endet spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme durch den Spezialisten.

(5) Die Vorschriften gemäss § 5 (1) bis (4) gelten entsprechend, wenn der Einsatz des Spezialisten auf Veranlassung des Nutzers durch Dritte erfolgt oder vermittelt wird. Als Dritte gelten insbesondere alle Schwester- und Tochterunternehmen sowie alle Niederlassungen des Nutzers.

 

§ 6 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, jede Beauftragung, die innerhalb des provisionspflichtigen Zeitraumes erfolgt, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung an den Spezialisten durch das Setzen des Status „Beauftragt“ bei dem betreffenden Spezialisten im Account des Nutzers in „GULP Direkt“ an GULP zu melden und GULP die Daten der Beauftragung über das im Account des Nutzers in „GULP Direkt“ bereitgestellte Formular zuzusenden.

(2) Der Nutzer erstellt für jeden abgelaufenen Monat eine Auflistung der von den Spezialisten geleisteten Arbeitsstunden und übersendet diese unaufgefordert bis spätestens dem 15. des Folgemonats an GULP. Kommt der Nutzer trotz einer Mahnung durch GULP und einer Fristsetzung von 14 Tagen der Verpflichtung gemäß § 6 (2) Satz 1 nicht nach, ist GULP berechtigt, die monatliche Provisionsabrechnung auf Basis von 200 Stunden je Spezialist vorzunehmen.

(3) Änderungen der Projektlaufzeiten während eines laufenden Projektes, des Stundensatzes, der Auslastung des Spezialisten, des Festpreises für ein Projekt und/oder bezüglich der Höhe des Brutto-Jahreszielgehalts im Fall der Festanstellung sind GULP innerhalb von 14 Tagen nach In-Kraft-Treten bzw. Bekanntwerden über den „GULP Direkt“-Account des Nutzers mitzuteilen.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Projektausschreibung spätestens 45 Tage nach Erstellung der Projektausschreibung zu beenden, unabhängig davon, ob der Nutzer einen geeigneten Spezialisten für das Projekt finden und beauftragen konnte. Sollte der Nutzer innerhalb der Frist von 45 Tagen noch keinen geeigneten Spezialisten für das Projekt gefunden haben, muss der Nutzer dies an GULP melden. Nach dem Schließen der Projektausschreibung erhält der Nutzer eine Auflistung aller Spezialisten, deren Kontaktdaten dem Nutzer im Zusammenhang mit dieser Projektausschreibung zur Verfügung gestellt wurden und wird aufgefordert, Angaben zu einer etwaigen Beauftragung dieser Spezialisten zu machen. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen.

(5) GULP sendet dem Nutzer jeweils nach Ablauf von ca. zwölf Monaten nach der Zurverfügungstellung von Kontaktdaten von Spezialisten bzw. nach Projektende, je nachdem, welches Datum später liegt, eine Auflistung aller Spezialisten, deren Kontaktdaten über „GULP Direkt“ zur Verfügung gestellt wurden bzw. deren Projekt endete, und fordert den Nutzer auf, Angaben zu einer etwaigen (weiteren) Beauftragung dieser Spezialisten zu machen (Anfrage). Der Nutzer ist verpflichtet, diese Anfrage wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

(6) Der Nutzer verpflichtet sich, auf Verlangen von GULP jederzeit folgende Auskünfte zu geben:

  • Laufzeitbeginn und Laufzeitende des eingesetzten Spezialisten
  • Stundensatz des eingesetzten Spezialisten bzw. vereinbarter Festpreis bei einem Festpreisprojekt
  • Anzahl geleisteter Arbeitsstunden des eingesetzten Spezialisten
  • Beantwortung  aller projektrelevanten Anfragen in Bezug auf die durch den Nutzer kontaktierten Spezialisten

Der Nutzer ist verpflichtet, diese Auskünfte wahrheitsgemäss und vollständig zu erteilen. 

(7) GULP erhält das Recht, die Richtigkeit der Angaben gemäß § 6 (6) durch direkte Auskunft bei dem Spezialisten zu überprüfen. Der Nutzer entbindet hiermit die Spezialisten von eventuell vereinbarten Geheimhaltungsverpflichtungen im erforderlichen Umfang.

(8) Mit Ausnahme der im GULP-Direkt-Account als "Stammdaten" markierten Angaben darf der Nutzer in seinem Account oder bei der Veröffentlichung einer Projektausschreibung keine Kontaktdaten oder sonstige Informationen über sich oder Dritte eintragen, die eine direkte Kontaktaufnahme oder Rückschlüsse auf seine oder die Identität der Dritten ermöglichen (z. B. Name oder Firmenname, Telefon-, Fax-, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Internetadressen, Artikel oder Veröffentlichungen jeglicher Art). Unzulässige Angaben können durch GULP kommentarlos entfernt oder gesperrt werden. GULP ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

 

§ 7 Rechnungsstellung

(1) GULP stellt dem Nutzer monatlich die Provision gemäß § 5 in Rechnung.

(2) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Sämtliche Bankspesen für Auslandstransfers gehen zulasten des Nutzers.

 

§ 8 Laufzeit und Kündigung des Vertragsverhältnisses

(1) Der Vertrag über den Dienst „GULP Direkt“ wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einer Woche ordentlich kündigen.

(2) Von einer Kündigung des Vertrages sind nicht betroffen:

  • Provisionsansprüche von GULP für alle vermittelten oder in Verhandlung befindlichen Spezialisten
  • die vereinbarten Sperrfristen gemäß § 5
  • die Pflicht zur Beantwortung aller Anfragen gemäß § 6 (4), § 6 (5) und § 6 (6)

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§ 9 Schwerwiegende Pflichtverletzung, Konventionalstrafe, Account-Sperrung

(1) Für den Fall der schuldhaften Verletzung der Pflichten in § 6 (1), § 6 (4), § 6 (5) und § 6 (6) gilt je Verstoss eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 20‘000.00 als vereinbart. Die Konventionalstrafe ist geschuldet, auch wenn GULP kein Schaden erwachsen ist. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von GULP bleiben vorbehalten. Neben der Zahlung der Konventionalstrafe kann GULP auch die Erfüllung verlangen.

(2) Bei einem Verstoss gemäss § 9 (1) ist GULP berechtigt, dem Nutzer den Zugriff auf den GULP Direkt-Account sofort zu sperren.

 

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Diese Besonderen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Besonderen Geschäftsbedingungen ist Zürich vereinbart.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) GULP behält sich vor, diese Besonderen Geschäftsbedingungen und/oder die Vergütung für die Nutzung einzelner Dienste jederzeit, jedoch nur in einer für den Nutzer zumutbaren Weise, zu ändern. Bei einer solchen Änderung wird GULP die Interessen des Nutzers berücksichtigen. GULP wird dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung die Änderung der Besonderen Geschäftsbedingungen anbieten. Damit die Änderung für den jeweiligen Nutzer wirksam wird, bedarf es einer Änderungsvereinbarung. Eine Annahme der Änderung durch Zustimmungsfiktion kommt nur in Betracht, wenn die angebotene Änderung eine Verbesserung oder Erweiterung des Leistungsumfangs des Dienstes „GULP Direkt“ zum Gegenstand hat. Die Zustimmungsfiktion ist ausgeschlossen, wenn der Nutzer das Änderungsangebot innerhalb der Sechswochenfrist abgelehnt hat. Nutzt GULP die Zustimmungsfiktion, hat der Nutzer ein besonderes Kündigungsrecht, auf das er hingewiesen wird.

(2) Jede Partei hält die ihr von der anderen Partei mitgeteilten oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen zu ihrer Offenbarung verpflichtet ist oder ein Informationsaustausch zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

(3) GULP ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Nutzer sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte zu übertragen oder einzelne Ansprüche an Dritte abzutreten. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten findet § 11 (1) mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Nutzer nach entsprechender Änderungsmitteilung durch GULP berechtigt ist, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen. Der Nutzer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne Zustimmung von GULP an Dritte übertragen oder Dritten zur Ausübung überlassen. Zur Abtretung von Ansprüchen ist der Nutzer nicht berechtigt.

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Besonderen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nichtig, unrechtmässig oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine andere gültige, rechtmässige und rechtlich durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem von den Parteien beabsichtigten, ursprünglichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer Regelungslücke. 

 

Erstellt von GULP Schweiz AG - Stand: 04.10.2022

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